Die VidaCura GmbH hat im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes ein Hinweisgebersystem in Form einer internen Meldestelle für alle zum Unternehmensverbund gehörenden Unternehmen eingerichtet. Hier können Beschäftigte und andere Personen Meldungen zu Verstößen einreichen, die in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen. Die Hinweisgeber sind durch dieses Gesetz vor Repressalien geschützt, und alle gemeldeten Informationen unterliegen besonderer Vertraulichkeit sowie hohen datenschutzrechtlichen Standards und Anforderungen. Der besondere gesetzliche Schutz der Hinweisgeber gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig abgegebene Meldungen von unrichtigen Informationen.

Meldungen im Sinne dieser Richtlinien können gemäß §2 HinSchG die folgenden Bereiche umfassen, sind aber nicht auf diese beschränkt:

  1. Straftatbestände (z.B. Betrug, Korruption usw.)
  2. Ordnungswidrigkeiten, soweit sie den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit betreffen oder den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder deren Vertretungen betreffen
  3. Machtmissbrauch inklusive sexueller Übergriffe
  4. Bestimmte weitere Rechtsvorschriften auf Bundes-, Landes- oder EU-Ebene, die in § 2 HinSchG einzeln benannt werden, unter anderem Vorschriften zur Produktsicherheit, Vorgaben zum Umweltschutz, Datenschutz, Medizinproduktesicherheit und andere

Wenn Sie als Mitarbeiter*in einen Hinweis abgeben möchten, können Sie dies an die interne Meldestelle der VidaCura GmbH oder an die externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz melden.

Kontaktdaten der internen Meldestelle der VidaCura GmbH:

  • Online: Sie können jederzeit einen Hinweis an meldung@vidacura.de senden.
  • Persönlich/Telefonisch: Sie können unsere interne Meldestelle unter der Telefonnummer 0151 / 516 43 43 erreichen. Gerne können Sie auch eine Sprachnachricht hinterlassen. Die Rufnummer ist von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr erreichbar. Bei persönlicher Meldung bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Kontaktdaten externe Meldestelle für die Branche Pflege:

  • Kontakt: Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn
  • Telefonisch: 0228/99 410-6644 oder online unter www.bundesjustizamt.de
  • Servicezeiten: Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 15 Uhr, Freitag von 9 Uhr bis 13 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)